Telegram soll sich an das NetzDG halten

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BERLIN – Das Bundesamt für Justiz geht mit den Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen den Messenger Telegram vor. Der Dienst hat sich bisher gegen staatliche Eingriffe und Löschungen von Inhalten weitgehend gesperrt.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) will stärker gegen rechtswidrige Äußerungen auf Telegram vorgehen. Das Ministerium hat gegenüber netzpolitik.org bestätigt, dass das Bundesamt für Justiz (BfJ) gerade zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram führt. Der Dienst fällt damit offenbar nach Ansicht des Ministeriums und des BfJ unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Ein Verfahren bezieht sich auf den fehlenden „leicht erkennbaren und unmittelbaren Meldeweg für strafbare Inhalte“, beim zweiten Verfahren geht es um die „Nichtbenennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuchen von deutschen Gerichten“. Beide Vorschriften stammen aus dem NetzDG. 

Bisher war unklar, ob Telegram wie andere soziale Netzwerke, zum Beispiel Facebook oder Twitter, unter das NetzDG fällt. Für Messengerdienste – und zu denen zählte Telegram bisher – gelten die Vorschriften des NetzDG nämlich nicht. Über die neue Gangart der deutschen Behörden hatte zuerst der Spiegel berichtet.

https://netzpolitik.org/2021/bussgeldverfahren-telegram-soll-sich-an-das-netzdg-halten/

Foto: Pixabay / Gerd Altman